STEUEROPTIMIERUNG

Bei der Steu­er­op­ti­mie­rung geht es dar­um, die Steu­er­pro­gres­si­on opti­mal und nach­hal­tig über meh­re­re Jah­re zu bre­chen. Hier­für geeig­ne­te Mit­tel sind: PK-Ein­kauf, Säu­le 3a, Wohn­sitz­ver­le­gung und wei­te­re “Werk­zeu­ge”.

Freiwilliger Pensionskasseneinkauf

Der Ent­scheid für oder gegen einen frei­wil­li­gen Ein­kauf in die Pen­si­ons­kas­se und die Höhe eines mög­li­chen Ein­kau­fes wer­den durch zahl­rei­che per­sön­li­che Fak­to­ren beein­flusst, wie z.Bsp. das Alter, Pen­sio­nie­rungs­plä­ne, Zukunfts­plä­ne betref­fend Immo­bi­li­en, erwar­te­te Lohn­ent­wick­lung, Zustand der PK und vie­lem mehr. Die gol­di­ge Lösung kann nur in einem indi­vi­du­el­len Bera­tungs­ge­spräch gefun­den werden.

Bei der Steu­er­op­ti­mie­rung durch Ein­zah­lun­gen in die Pen­si­ons­kas­se geht es dar­um, die Steu­er­pro­gres­si­on opti­mal zu bre­chen. Kann man die­sen Effekt über meh­re­re Jah­re ver­tei­len, erhöht sich die Steu­er­ein­spa­rung ent­spre­chend. Dies ist eine Fol­ge des pro­gres­si­ven Steu­er­sys­tems in der Schweiz. Für höhe­re Ein­kom­men zahlt der Steu­er­zah­ler nicht nur nomi­nal, son­dern auch pro­zen­tu­al höhe­re Steu­ern. Dies wird im soge­nann­ten Grenz­steu­er­satz aus­ge­drückt, der die Pro­gres­si­on bei einem bestimm­ten Ein­kom­men angibt. Wer den Namen “Grenz­steu­er­satz” kennt, spart bares Geld!

Der Staat unterstützt die frei­wil­li­gen Einkäufe in die Pen­si­ons­kas­se: Sie können vollumfänglich vom steu­er­ba­ren Ein­kom­men abge­zo­gen wer­den, was die Steu­ern reduziert.

Das ist für jeden Ver­si­cher­ten unter­schied­lich. Es hängt vom Lohn und dem bereits vor­han­de­nen Kapi­tal in der beruf­li­chen Vor­sor­ge ab. Ihre Pen­si­ons­kas­se gibt auf Anfra­ge den indi­vi­du­el­len Betrag bekannt.

Das ist nicht pau­schal zu beant­wor­ten, son­dern muss von Fall zu Fall indi­vi­du­ell ange­schaut wer­den. In die Pen­si­ons­kas­se soll­te nur so viel ein­be­zahlt wer­den, dass die Steu­er­pro­gres­si­on effi­zi­ent gebro­chen wird.

Das kommt auf die Höhe des möglichen Ein­kaufs an. Bei grösseren Beträgen emp­fiehlt sich eine gestaf­fel­te Ein­zah­lung über meh­re­re Jah­re. So kann die Steu­er­pro­gres­si­on effi­zi­en­ter gebro­chen wer­den, was zu einer grös­se­ren Steu­er­erspar­nis führt, als ein ein­ma­li­ger gros­ser Ein­kauf in die Pensionskasse.

Die Ren­di­te ist höher, wenn das Kapi­tal rasch wie­der bezo­gen wird. Dau­ert es hin­ge­gen noch 20 Jah­re bis zum Bezug, verwässert sich die Ren­di­te. Aller­dings soll­te der Ein­kauf spätestens drei Jah­re vor der Pen­sio­nie­rung erfol­gen. Dann besitzt die Ein­zah­lung noch Vor­sorg­e­cha­rak­ter und wird beim Bezug der Gel­der zu einem redu­zier­ten Satz als Kapi­tal­aus­zah­lung besteu­ert. Ansons­ten wer­den die gespar­ten Steu­ern bei Aus­zah­lung wie­der fällig. Beim Ren­ten­be­zug gel­ten nor­ma­ler­wei­se kei­ne Fris­ten. Bei man­chen Pen­si­ons­kas­sen ist jedoch ein Ein­kauf gene­rell nur bis drei Jah­re vor der Pen­sio­nie­rung mög­lich – auch wenn man das gan­ze Gut­ha­ben als Ren­te bezieht.

Wenn feh­len­de Ver­si­che­rungs­jah­re aus­zu­glei­chen sind, z.Bsp. wegen Schwan­ger­schaft, Stu­di­um oder Arbeits­lo­sig­keit. Auch durch die Ver­bes­se­rung des Vor­sor­ge­plans oder durch eine Lohnerhöhung kann eine Vorsorgelücke entstehen.

  • Bei einem Ein­tritt in die Pen­si­ons­kas­se nach dem 25. Altersjahr
  • Nach einer Lohnerhöhung
  • Bei einer Ver­bes­se­rung des Vor­sor­ge­plans durch Erhö­hung der Sparbeiträge
  • Wech­sel in eine Pen­si­ons­kas­se mit höhe­ren Leistungen
  • Zum Aus­gleich von feh­len­den Ver­si­che­rungs­jah­ren (z.Bsp. infol­ge eines Arbeits­un­ter­bruchs wegen Schwan­ger­schaft, Stu­di­um, Arbeits­lo­sig­keit oder Auslandaufenthalt)
  • Pla­nung einer vor­zei­ti­gen Pensionierung
  • Zum Aus­gleich einer Vor­sor­ge­lü­cke infol­ge einer Scheidung

Den­ken Sie dar­an: Was Sie in die 2. Säu­le ein­be­zahlt haben, bleibt auch in der 2. Säu­le. Das Geld kön­nen Sie vor der Pen­sio­nie­rung nur bezie­hen, wenn Sie sich selb­stän­dig machen, selbst­be­wohn­tes Wohn­ei­gen­tum kau­fen oder defi­ni­tiv ins Aus­land zie­hen. Und bei einer Schei­dung oder Auf­lö­sung einer regis­trier­ten Part­ner­schaft wer­den die Vor­sor­ge­gel­der – inklu­si­ve der Ein­käu­fe – geteilt.

Pensionskasseneinkäufe sind nur bei finan­zi­ell gesun­den Pen­si­ons­kas­sen zu emp­feh­len. Der Deckungs­grad soll­te über 100% lie­gen. Ansons­ten dro­hen Sanie­rungs­mass­nah­men, durch die auch frei­wil­li­ge Einkäufe gekürzt wer­den können.

Für die Höhe des zuläs­si­gen Ein­kaufs ist die indi­vi­du­el­le Deckungs­lü­cke mass­ge­bend. Den genau­en Betrag erfah­ren Sie von Ihrer Vor­sor­ge­ein­rich­tung, bei­spiels­wei­se müs­sen all­fäl­li­ge 3a-Kon­ten berück­sich­tigt wer­den (sofern die­se aus der Zeit der selb­stän­di­gen Erwerbs­tä­tig­keit stam­men). Dane­ben gibt es noch wei­te­re Ein­schrän­kun­gen: So müs­sen Sie Pen­si­ons­kas­sen­gel­der, die Sie für Wohn­ei­gen­tum bezo­gen haben, zuerst zurück­zah­len, bevor Sie wei­te­re Ein­käu­fe täti­gen kön­nen. Für neu getä­tig­te Ein­käu­fe gibt es aus­ser­dem eine Sperr­frist von drei Jah­ren, das heisst, dass die aus dem Ein­kauf resul­tie­ren­den Leis­tun­gen wäh­rend drei Jah­ren nicht in Form einer Kapi­tal­zah­lung bezo­gen wer­den dür­fen. Flies­sen trotz­dem Kapi­tal­leis­tun­gen, wer­den in der Regel die „gespar­ten“ Steu­ern wie­der fällig.

Einzahlungen in die Säule 3a

Ein­zah­lun­gen in die Säu­le 3a ver­bes­sern nicht nur Ihre per­sön­li­che Vor­sor­ge­si­tua­ti­on, son­dern kön­nen auch voll­um­fäng­lich vom steu­er­ba­ren Ein­kom­men abge­zo­gen werden.

Wohnsitzverlegung

In bestimm­ten Lebens­si­tua­tio­nen ist es steu­er­tech­nisch nicht son­der­lich attrak­tiv, in Städ­ten wie z.Bsp. Zürich oder Bern zu woh­nen. Gera­de wenn Sie den Kapi­tal­be­zug Ihrer PK-Gel­der pla­nen und im sel­ben Jahr noch einen Teil Ihrer Säu­le 3a Gel­der bezie­hen, bie­tet die Schweiz vie­le wei­te­re Orte, an denen die Son­ne genau­so schön scheint. Die steu­er­li­chen kan­to­na­len Unter­schie­de sind hier immens. Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten hier­zu zei­ge ich Ihnen bei einer indi­vi­du­el­len Beratung.

Weitere “Werkzeuge”

Für sehr gut­ver­die­nen­de und wohl­ha­ben­de Per­so­nen bie­ten sich wei­te­re Werk­zeu­ge zur Steu­er­op­ti­mie­rung. Die­se Werk­zeu­ge erläu­te­re ich Ihnen ger­ne bei einer indi­vi­du­el­len Beratung.