STEUEROPTIMIERUNG
Bei der Steueroptimierung geht es darum, die Steuerprogression optimal und nachhaltig über mehrere Jahre zu brechen. Hierfür geeignete Mittel sind: PK-Einkauf, Säule 3a, Wohnsitzverlegung und weitere “Werkzeuge”.
Freiwilliger Pensionskasseneinkauf
Der Entscheid für oder gegen einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse und die Höhe eines möglichen Einkaufes werden durch zahlreiche persönliche Faktoren beeinflusst, wie z.Bsp. das Alter, Pensionierungspläne, Zukunftspläne betreffend Immobilien, erwartete Lohnentwicklung, Zustand der PK und vielem mehr. Die goldige Lösung kann nur in einem individuellen Beratungsgespräch gefunden werden.
Bei der Steueroptimierung durch Einzahlungen in die Pensionskasse geht es darum, die Steuerprogression optimal zu brechen. Kann man diesen Effekt über mehrere Jahre verteilen, erhöht sich die Steuereinsparung entsprechend. Dies ist eine Folge des progressiven Steuersystems in der Schweiz. Für höhere Einkommen zahlt der Steuerzahler nicht nur nominal, sondern auch prozentual höhere Steuern. Dies wird im sogenannten Grenzsteuersatz ausgedrückt, der die Progression bei einem bestimmten Einkommen angibt. Wer den Namen “Grenzsteuersatz” kennt, spart bares Geld!
Der Staat unterstützt die freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse: Sie können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die Steuern reduziert.
Das ist für jeden Versicherten unterschiedlich. Es hängt vom Lohn und dem bereits vorhandenen Kapital in der beruflichen Vorsorge ab. Ihre Pensionskasse gibt auf Anfrage den individuellen Betrag bekannt.
Das ist nicht pauschal zu beantworten, sondern muss von Fall zu Fall individuell angeschaut werden. In die Pensionskasse sollte nur so viel einbezahlt werden, dass die Steuerprogression effizient gebrochen wird.
Das kommt auf die Höhe des möglichen Einkaufs an. Bei grösseren Beträgen empfiehlt sich eine gestaffelte Einzahlung über mehrere Jahre. So kann die Steuerprogression effizienter gebrochen werden, was zu einer grösseren Steuerersparnis führt, als ein einmaliger grosser Einkauf in die Pensionskasse.
Die Rendite ist höher, wenn das Kapital rasch wieder bezogen wird. Dauert es hingegen noch 20 Jahre bis zum Bezug, verwässert sich die Rendite. Allerdings sollte der Einkauf spätestens drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen. Dann besitzt die Einzahlung noch Vorsorgecharakter und wird beim Bezug der Gelder zu einem reduzierten Satz als Kapitalauszahlung besteuert. Ansonsten werden die gesparten Steuern bei Auszahlung wieder fällig. Beim Rentenbezug gelten normalerweise keine Fristen. Bei manchen Pensionskassen ist jedoch ein Einkauf generell nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich – auch wenn man das ganze Guthaben als Rente bezieht.
Wenn fehlende Versicherungsjahre auszugleichen sind, z.Bsp. wegen Schwangerschaft, Studium oder Arbeitslosigkeit. Auch durch die Verbesserung des Vorsorgeplans oder durch eine Lohnerhöhung kann eine Vorsorgelücke entstehen.
- Bei einem Eintritt in die Pensionskasse nach dem 25. Altersjahr
- Nach einer Lohnerhöhung
- Bei einer Verbesserung des Vorsorgeplans durch Erhöhung der Sparbeiträge
- Wechsel in eine Pensionskasse mit höheren Leistungen
- Zum Ausgleich von fehlenden Versicherungsjahren (z.Bsp. infolge eines Arbeitsunterbruchs wegen Schwangerschaft, Studium, Arbeitslosigkeit oder Auslandaufenthalt)
- Planung einer vorzeitigen Pensionierung
- Zum Ausgleich einer Vorsorgelücke infolge einer Scheidung
Denken Sie daran: Was Sie in die 2. Säule einbezahlt haben, bleibt auch in der 2. Säule. Das Geld können Sie vor der Pensionierung nur beziehen, wenn Sie sich selbständig machen, selbstbewohntes Wohneigentum kaufen oder definitiv ins Ausland ziehen. Und bei einer Scheidung oder Auflösung einer registrierten Partnerschaft werden die Vorsorgegelder – inklusive der Einkäufe – geteilt.
Pensionskasseneinkäufe sind nur bei finanziell gesunden Pensionskassen zu empfehlen. Der Deckungsgrad sollte über 100% liegen. Ansonsten drohen Sanierungsmassnahmen, durch die auch freiwillige Einkäufe gekürzt werden können.
Für die Höhe des zulässigen Einkaufs ist die individuelle Deckungslücke massgebend. Den genauen Betrag erfahren Sie von Ihrer Vorsorgeeinrichtung, beispielsweise müssen allfällige 3a-Konten berücksichtigt werden (sofern diese aus der Zeit der selbständigen Erwerbstätigkeit stammen). Daneben gibt es noch weitere Einschränkungen: So müssen Sie Pensionskassengelder, die Sie für Wohneigentum bezogen haben, zuerst zurückzahlen, bevor Sie weitere Einkäufe tätigen können. Für neu getätigte Einkäufe gibt es ausserdem eine Sperrfrist von drei Jahren, das heisst, dass die aus dem Einkauf resultierenden Leistungen während drei Jahren nicht in Form einer Kapitalzahlung bezogen werden dürfen. Fliessen trotzdem Kapitalleistungen, werden in der Regel die „gesparten“ Steuern wieder fällig.
Einzahlungen in die Säule 3a
Einzahlungen in die Säule 3a verbessern nicht nur Ihre persönliche Vorsorgesituation, sondern können auch vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wohnsitzverlegung
In bestimmten Lebenssituationen ist es steuertechnisch nicht sonderlich attraktiv, in Städten wie z.Bsp. Zürich oder Bern zu wohnen. Gerade wenn Sie den Kapitalbezug Ihrer PK-Gelder planen und im selben Jahr noch einen Teil Ihrer Säule 3a Gelder beziehen, bietet die Schweiz viele weitere Orte, an denen die Sonne genauso schön scheint. Die steuerlichen kantonalen Unterschiede sind hier immens. Optimierungsmöglichkeiten hierzu zeige ich Ihnen bei einer individuellen Beratung.
Weitere “Werkzeuge”
Für sehr gutverdienende und wohlhabende Personen bieten sich weitere Werkzeuge zur Steueroptimierung. Diese Werkzeuge erläutere ich Ihnen gerne bei einer individuellen Beratung.
