3. SÄULE (3A/3B)

Private Vorsorge

Mit der frei­wil­li­gen Selbst­vor­sor­ge kann die per­sön­li­che Vor­sor­ge­si­tua­ti­on aktiv ver­bes­sert wer­den, denn sie lässt sich durch ver­schie­de­ne Spar und Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen indi­vi­du­ell gestal­ten. Die pri­va­te Vor­sor­ge ist seit 1972 in der Bun­des­ver­fas­sung ver­an­kert und wird mit steu­er­li­chen Mass­nah­men vom Bund und den Kan­to­nen geför­dert. Sie gilt als Ergän­zung zur Deckung von Vor­sor­ge­lü­cken aus der 1. und 2. Säule.

Säule 3a — Gebundene Vorsorge für AHV-pflichtige Erwerbstätige

Das so ange­spar­te Kapi­tal dient grund­sätz­lich der Alters­vor­sor­ge. Es kann in gewis­sen Fäl­len vor­be­zo­gen wer­den:
- Kauf von selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum
- Auf­nah­me einer selb­stän­di­gen Erwerbs­tä­tig­keit
- Weg­zug ins Ausland

Die ein­be­zahl­ten Prä­mi­en oder Bei­trä­ge las­sen sich vom steu­er­ba­ren Ein­kom­men in Abzug brin­gen. Die Säu­le 3a ver­dient beson­de­re Auf­merk­sam­keit und gilt als wich­ti­ger Bestand­teilt der Vor­sor­ge­pla­nung für die Zeit nach der Pen­sio­nie­rung. Um im Alter den gewohn­ten Lebens­stan­dard wei­ter­zu­füh­ren, benö­tigt man rund 80 % des letz­ten Lohns. Die­se Zahl wird durch die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne 1. und 2. Säu­le in der Regel nicht erreicht. Durch die AHV (1. Säu­le) und die gesetz­li­che Pen­si­ons­kas­se (2. Säule/BVG) sind nur rund 60–70 % des letz­ten Ein­kom­mens abge­deckt. Vor­sor­ge­spa­ren mit der Säu­le 3a bil­det somit einen unver­zicht­ba­ren Teil in der Alters­vor­sor­ge.

Tipps für Ihre Säule 3a

Mit Ein­zah­lun­gen in die Säu­le 3a ver­bes­sern Sie Ihre Alters­vor­sor­ge und erzie­len eine Steu­er­erspar­nis. Denn die Ein­zah­lun­gen in die Säu­le 3a las­sen sich voll­um­fäng­lich von Ihrem steu­er­ba­ren Ein­kom­men in Abzug brin­gen. Der ein­zahl­ba­re Maxi­mal­be­trag für Erwerbs­tä­ti­ge, die in einer Pen­si­ons­kas­se ver­si­chert sind, beträgt in den Jah­ren 2023/2024 CHF 7’056.- und im Jah­re 2025 CHF 7’258.-. Erwerbs­tä­ti­ge ohne Pen­si­ons­kas­se kön­nen 20% ihres Net­to­ein­kom­mens, höchs­tens aber CHF 35’280.- (2023/2024) und CHF 36’288.- (2025) einbezahlen.

Beson­ders in einem Tief-/Ne­ga­tiv­zins­um­feld fällt der Zin­ses­zins­ef­fekt auf dem Kon­to weg. Und da das Kapi­tal in der Säu­le 3a grund­sätz­lich lang­fris­tig gebun­den ist, soll­te man sich die­sen Aspekt zu Nut­zen machen und in Akti­en inves­tie­ren. Damit die erziel­te Ren­di­te nicht von Gebüh­ren ver­schlun­gen wird, emp­fiehlt sich eine Lösung, bei der das Kapi­tal pas­siv ver­wal­tet wird (also ETF und ande­re Indexfonds).

Wenn Sie die Wert­schrif­ten bei der Pen­sio­nie­rung in das pri­va­te Wert­schrif­ten­de­pot über­tra­gen, lau­fen Sie weni­ger Gefahr, die Wert­schrif­ten zu einem ungüns­ti­gen Bör­sen­zeit­punkt ver­kau­fen zu müs­sen. Es bleibt jedoch vor­gän­gig zu prü­fen, ob der Anbie­ter Ihrer Säu­le-3a-Lösung dies ermög­licht und zu wel­chen Konditionen.

Bei einer Zins­kon­to­lö­sung gibt es gros­se Unter­schie­de zwi­schen den ver­schie­de­nen Anbie­tern. Ein regel­mäs­si­ger Ver­gleich lohnt sich. Meis­tens kön­nen Sie Ihr Säu­le-3a-Gut­ha­ben spe­sen­frei von einer Bank zur ande­ren transferieren.

Bei Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen gehen schmerz­li­che Antei­le Ihrer bereits ein­be­zahl­ten Bei­trä­ge ver­lo­ren, wenn Sie Ihr 3a-Gut­ha­ben vor­zei­tig beziehen/transferieren möch­ten, oder ein­fach die ver­ein­bar­te Prä­mi­en nicht mehr zah­len kön­nen. Ver­si­che­run­gen locken ger­ne mit den Vor­zü­gen des Todes­fall­schut­zes für Hin­ter­blie­be­ne sowie einer Prä­mi­en­be­frei­ung bei Inva­li­di­tät. Bei­des lässt sich aber auch ganz ein­fach mit einer Todes­fall- oder Erwerbs­un­fä­hig­keits­po­li­ce ver­si­chern und Sie behal­ten wei­ter­hin Ihre Fle­xi­bi­li­tät und Unab­hän­gig­keit in der Säu­le 3a. Ban­ken inves­tie­ren Ihre 3a-Gel­der häu­fig intrans­pa­rent in haus­ei­ge­ne Anla­ge­fonds mit unnö­tig hohen Gebüh­ren (TER: Total Expen­se Ratio). Neu auf dem Markt täti­ge Fin­tech-Unter­neh­men bie­ten Ihnen heu­te die kos­ten­güns­tig­ten und fairs­ten 3a-Lösun­gen an. Ger­ne zei­ge ich Ihnen welche.

Neu auf dem Markt täti­ge Fin­tech-Unter­neh­men bie­ten heu­te die für Sie kos­ten­güns­tig­te und fairs­ten 3a-Lösun­gen an. 

Bezie­hen Sie Ihr 3a-Gut­ha­ben nicht im sel­ben Jahr wie Ihre Pen­si­ons­kas­sen- und Frei­zü­gig­keits­gut­ha­ben. Je höher die Bezü­ge sind, die Sie in einem Jahr täti­gen, des­to grös­ser ist die pro­zen­tua­le Steu­er­be­las­tung. In den meis­ten Kan­to­nen zäh­len die Steu­er­be­hör­den alle Kapi­tal­be­zü­ge aus der 2. und 3. Säu­le zusam­men, und zwar Ihre und die Ihres Ehe­part­ners. Koor­di­nie­ren Sie daher unbe­dingt alle Bezü­ge auch mit Ihrem Ehepartner.

Beim Bezug von Gel­dern aus der Säu­le 3a wer­den Kapi­tal­be­zugs­steu­ern im ent­spre­chen­den Jahr fäl­lig. Die­ser Steu­er­satz ist zwar in der Regel tie­fer als die Ein­kom­mens­steu­er, aber beim Bund und den meis­ten Kan­to­nen pro­gres­siv gestal­tet. Die drit­te Säu­le kann frü­hes­tens fünf Jah­re vor und bis zum Errei­chen des AHV-Refe­renz­al­ters bezo­gen wer­den (Aus­nah­me sie­he #8). Aktu­ell sind das also die sechs Jah­re von 60 bis und mit 65.

Zudem kann das Gut­ha­ben auf einem Säu­le-3a-Kon­to immer nur kom­plett bezo­gen wer­den, ein Teil­be­zug ist nicht mög­lich. Füh­ren Sie daher 5 Kon­ten und ach­ten Sie dar­auf, dass auf allen Kon­ten in etwa gleich­viel Gut­ha­ben vor­han­den ist. Bei/Vor der Pen­sio­nie­rung kön­nen Sie Ihre 3a-Gel­der somit gestaf­felt bezie­hen und erzie­len damit eine bedeu­ten­de Steu­er­erspar­nis.

Ein­zah­lung in die Säu­le 3a sind bis zum Jahr der Pen­sio­nie­rung mög­lich (ordent­li­che Pen­sio­nie­rung: Frau­en 65 Jah­re / Män­ner 65 Jah­re). Unter der Bedin­gung, dass Sie wei­ter­hin erwerbs­tä­tig sind, kön­nen Sie die 3. Säu­le maxi­mal um fünf Jah­re über das ordent­li­che Ren­ten­al­ter hin­aus wei­ter­füh­ren. Wäh­rend die­ser Zeit kön­nen Sie wei­ter­hin Ein­zah­lun­gen täti­gen. Auch kann in Jah­ren, wo Säu­le 3a Gel­der bezo­gen wer­den, wei­ter in die Säu­le 3a ein­be­zahlt wer­den und die Ein­zah­lun­gen sind voll­um­fäng­lich vom steu­er­ba­ren Ein­kom­men abzugs­fä­hig. Die Aus­zah­lung der Säu­le 3a Gel­der erfolgt zu einem redu­zier­ten Steuersatz!

Säule 3b — Freie Vorsorge für alle

Mit der Säu­le 3b lässt sich das finan­zi­el­le Pols­ter für Zie­le und Wün­sche nach der Pen­sio­nie­rung noch wei­ter aus­bau­en. Auch die finan­zi­el­len Risi­ken bei Inva­li­di­tät oder im Todes­fall kön­nen bedürf­nis­ge­recht abge­si­chert wer­den. Hier­für ste­hen ver­schie­de­ne Spar- und Anla­ge­lö­sun­gen, sowie Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen zur Verfügung.

Vorsorgelücken schliessen

Durch eine früh­zei­ti­ge und detail­lier­te Vor­sor­ge­pla­nung kön­nen mög­li­che Ein­kom­mens­lü­cken nach der Pen­sio­nie­rung, aber auch bei Erwerbs­un­fä­hig­keit und im Todes­fall ver­mie­den wer­den. Es ist wich­tig, die­se Vor­sor­ge­lü­cken durch eine indi­vi­du­el­le Vor­sor­ge und Absi­che­rung recht­zei­tig zu schlies­sen. Infor­mie­ren Sie sich über die Mög­lich­kei­ten der Drit­ten Säule.