3. SÄULE (3A/3B)
Private Vorsorge
Mit der freiwilligen Selbstvorsorge kann die persönliche Vorsorgesituation aktiv verbessert werden, denn sie lässt sich durch verschiedene Spar und Versicherungslösungen individuell gestalten. Die private Vorsorge ist seit 1972 in der Bundesverfassung verankert und wird mit steuerlichen Massnahmen vom Bund und den Kantonen gefördert. Sie gilt als Ergänzung zur Deckung von Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule.
Säule 3a — Gebundene Vorsorge für AHV-pflichtige Erwerbstätige
Das so angesparte Kapital dient grundsätzlich der Altersvorsorge. Es kann in gewissen Fällen vorbezogen werden:
- Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Wegzug ins Ausland
Die einbezahlten Prämien oder Beiträge lassen sich vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Die Säule 3a verdient besondere Aufmerksamkeit und gilt als wichtiger Bestandteilt der Vorsorgeplanung für die Zeit nach der Pensionierung. Um im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen, benötigt man rund 80 % des letzten Lohns. Diese Zahl wird durch die gesetzlich vorgeschriebene 1. und 2. Säule in der Regel nicht erreicht. Durch die AHV (1. Säule) und die gesetzliche Pensionskasse (2. Säule/BVG) sind nur rund 60–70 % des letzten Einkommens abgedeckt. Vorsorgesparen mit der Säule 3a bildet somit einen unverzichtbaren Teil in der Altersvorsorge.
Tipps für Ihre Säule 3a
Mit Einzahlungen in die Säule 3a verbessern Sie Ihre Altersvorsorge und erzielen eine Steuerersparnis. Denn die Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich vollumfänglich von Ihrem steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Der einzahlbare Maximalbetrag für Erwerbstätige, die in einer Pensionskasse versichert sind, beträgt in den Jahren 2023/2024 CHF 7’056.- und im Jahre 2025 CHF 7’258.-. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können 20% ihres Nettoeinkommens, höchstens aber CHF 35’280.- (2023/2024) und CHF 36’288.- (2025) einbezahlen.
Besonders in einem Tief-/Negativzinsumfeld fällt der Zinseszinseffekt auf dem Konto weg. Und da das Kapital in der Säule 3a grundsätzlich langfristig gebunden ist, sollte man sich diesen Aspekt zu Nutzen machen und in Aktien investieren. Damit die erzielte Rendite nicht von Gebühren verschlungen wird, empfiehlt sich eine Lösung, bei der das Kapital passiv verwaltet wird (also ETF und andere Indexfonds).
Wenn Sie die Wertschriften bei der Pensionierung in das private Wertschriftendepot übertragen, laufen Sie weniger Gefahr, die Wertschriften zu einem ungünstigen Börsenzeitpunkt verkaufen zu müssen. Es bleibt jedoch vorgängig zu prüfen, ob der Anbieter Ihrer Säule-3a-Lösung dies ermöglicht und zu welchen Konditionen.
Bei einer Zinskontolösung gibt es grosse Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Ein regelmässiger Vergleich lohnt sich. Meistens können Sie Ihr Säule-3a-Guthaben spesenfrei von einer Bank zur anderen transferieren.
Bei Versicherungslösungen gehen schmerzliche Anteile Ihrer bereits einbezahlten Beiträge verloren, wenn Sie Ihr 3a-Guthaben vorzeitig beziehen/transferieren möchten, oder einfach die vereinbarte Prämien nicht mehr zahlen können. Versicherungen locken gerne mit den Vorzügen des Todesfallschutzes für Hinterbliebene sowie einer Prämienbefreiung bei Invalidität. Beides lässt sich aber auch ganz einfach mit einer Todesfall- oder Erwerbsunfähigkeitspolice versichern und Sie behalten weiterhin Ihre Flexibilität und Unabhängigkeit in der Säule 3a. Banken investieren Ihre 3a-Gelder häufig intransparent in hauseigene Anlagefonds mit unnötig hohen Gebühren (TER: Total Expense Ratio). Neu auf dem Markt tätige Fintech-Unternehmen bieten Ihnen heute die kostengünstigten und fairsten 3a-Lösungen an. Gerne zeige ich Ihnen welche.
Beziehen Sie Ihr 3a-Guthaben nicht im selben Jahr wie Ihre Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben. Je höher die Bezüge sind, die Sie in einem Jahr tätigen, desto grösser ist die prozentuale Steuerbelastung. In den meisten Kantonen zählen die Steuerbehörden alle Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule zusammen, und zwar Ihre und die Ihres Ehepartners. Koordinieren Sie daher unbedingt alle Bezüge auch mit Ihrem Ehepartner.
Beim Bezug von Geldern aus der Säule 3a werden Kapitalbezugssteuern im entsprechenden Jahr fällig. Dieser Steuersatz ist zwar in der Regel tiefer als die Einkommenssteuer, aber beim Bund und den meisten Kantonen progressiv gestaltet. Die dritte Säule kann frühestens fünf Jahre vor und bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters bezogen werden (Ausnahme siehe #8). Aktuell sind das also die sechs Jahre von 60 bis und mit 65.
Zudem kann das Guthaben auf einem Säule-3a-Konto immer nur komplett bezogen werden, ein Teilbezug ist nicht möglich. Führen Sie daher 5 Konten und achten Sie darauf, dass auf allen Konten in etwa gleichviel Guthaben vorhanden ist. Bei/Vor der Pensionierung können Sie Ihre 3a-Gelder somit gestaffelt beziehen und erzielen damit eine bedeutende Steuerersparnis.
Einzahlung in die Säule 3a sind bis zum Jahr der Pensionierung möglich (ordentliche Pensionierung: Frauen 65 Jahre / Männer 65 Jahre). Unter der Bedingung, dass Sie weiterhin erwerbstätig sind, können Sie die 3. Säule maximal um fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterführen. Während dieser Zeit können Sie weiterhin Einzahlungen tätigen. Auch kann in Jahren, wo Säule 3a Gelder bezogen werden, weiter in die Säule 3a einbezahlt werden und die Einzahlungen sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Die Auszahlung der Säule 3a Gelder erfolgt zu einem reduzierten Steuersatz!
Säule 3b — Freie Vorsorge für alle
Mit der Säule 3b lässt sich das finanzielle Polster für Ziele und Wünsche nach der Pensionierung noch weiter ausbauen. Auch die finanziellen Risiken bei Invalidität oder im Todesfall können bedürfnisgerecht abgesichert werden. Hierfür stehen verschiedene Spar- und Anlagelösungen, sowie Versicherungslösungen zur Verfügung.
Vorsorgelücken schliessen
Durch eine frühzeitige und detaillierte Vorsorgeplanung können mögliche Einkommenslücken nach der Pensionierung, aber auch bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall vermieden werden. Es ist wichtig, diese Vorsorgelücken durch eine individuelle Vorsorge und Absicherung rechtzeitig zu schliessen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Dritten Säule.
