Zusammen mit der 1. Säule decken die gesetzlichen Pensionskassenrenten rund 60% bis 70% des zuletzt bezogenen Lohnes ab. Die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung soll so in angemessener Weise ermöglicht werden.
Die 2. Säule für Erwerbstätige umfasst:
- Obligatorische berufliche Vorsorge/Pensionskasse (BVG) - Obligatorische Unfallversicherung (UVG) - Freizügigkeitsleistungen bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung (FZG) - Überobligatorische Versicherung zum BVG und zum UVG
Wer ist in der Pensionskasse (BVG) versichert?
In der gesetzlichen Pensionskasse sind alle Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr mit einem jährlichen Mindesteinkommen von CHF 21’330.– (und bis zur oberen Limite von CHF 85’320.– obligatorisch) versichert. In den ersten Berufsjahren werden allerdings nur die Risiken Tod und Invalidität finanziell abgedeckt. Nach Erreichen des 25. Altersjahres wird auch für die Altersrente Guthaben angespart. Dies erfolgt bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit respektive bis zur Pensionierung.
Wer ist in der Unfallversicherung (UVG) versichert?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind gesetzlich obligatorisch gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls versichert. Arbeitnehmende deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und auf dem Arbeitsweg versichert. Ab acht Stunden pro Woche sind Arbeitnehmer also auch in der Freizeit gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
Wer ist nicht versichert?
Aufgepasst: Nicht erwerbstätige Personen, Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis max. drei Monate sind nicht obligatorisch versichert.