2. SÄULE (BVG/UVG)

Berufliche Vorsorge

Zusam­men mit der 1. Säu­le decken die gesetz­li­chen Pen­si­ons­kas­sen­ren­ten rund 60% bis 70% des zuletzt bezo­ge­nen Loh­nes ab. Die Fort­set­zung der gewohn­ten Lebens­hal­tung soll so in ange­mes­se­ner Wei­se ermög­licht wer­den.

Die 2. Säule für Erwerbstätige umfasst:

- Obli­ga­to­ri­sche beruf­li­che Vorsorge/Pensionskasse (BVG)
- Obli­ga­to­ri­sche Unfall­ver­si­che­rung (UVG)
- Frei­zü­gig­keits­leis­tun­gen bei Aus­tritt aus der Vor­sor­ge­ein­rich­tung (FZG)
- Über­ob­li­ga­to­ri­sche Ver­si­che­rung zum BVG und zum UVG

Wer ist in der Pensionskasse (BVG) versichert?

In der gesetz­li­chen Pen­si­ons­kas­se sind alle Arbeit­neh­mer ab dem 18. Lebens­jahr mit einem jähr­li­chen Min­dest­ein­kom­men von CHF 21’330.– (und bis zur obe­ren Limi­te von CHF 85’320.– obli­ga­to­risch) ver­si­chert. In den ers­ten Berufs­jah­ren wer­den aller­dings nur die Risi­ken Tod und Inva­li­di­tät finan­zi­ell abge­deckt. Nach Errei­chen des 25. Alters­jah­res wird auch für die Alters­ren­te Gut­ha­ben ange­spart. Dies erfolgt bis zur Auf­ga­be der Erwerbs­tä­tig­keit respek­ti­ve bis zur Pensionierung.

Wer ist in der Unfallversicherung (UVG) versichert?

Alle in der Schweiz beschäf­tig­ten Arbeit­neh­men­den sind gesetz­lich obli­ga­to­risch gegen die finan­zi­el­len Fol­gen eines Unfalls ver­si­chert. Arbeit­neh­men­de deren wöchent­li­che Arbeits­zeit bei einem Arbeit­ge­ber nicht min­des­tens acht Stun­den beträgt, sind nur gegen Berufs­un­fäl­le, Berufs­krank­hei­ten und auf dem Arbeits­weg ver­si­chert. Ab acht Stun­den pro Woche sind Arbeit­neh­mer also auch in der Frei­zeit gegen Berufs- und Nicht­be­rufs­un­fäl­le versichert.

Wer ist nicht versichert?

Auf­ge­passt: Nicht erwerbs­tä­ti­ge Per­so­nen, Selb­stän­dig­er­wer­ben­de sowie Arbeit­neh­mer mit einem befris­te­ten Arbeits­ver­trag bis max. drei Mona­te sind nicht obli­ga­to­risch versichert.