1. SÄULE (AHV/IV/EL)

Staatliche Vorsorge

Die 1. Säu­le (Staat­li­che Vor­sor­ge) dient der finan­zi­el­len Siche­rung Ihres Exis­tenz­be­darfs im Alter, schützt Sie im Inva­li­di­täts­fall und sichert Ihre Hin­ter­blie­be­nen im Todes­fall mit dem Exis­tenz­mi­ni­mum ab.

Die 1. Säule ist obligatorisch und umfasst:

- Alters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHV)
- Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV)
- Ergänzungsleistungen(EL)
- Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung (ALV)
- Mut­ter­schafts­ver­si­che­rung (MUV)
- Erwerbs­er­satz wäh­rend des Mili­tär­diens­tes (EO)

Die Finan­zie­rung erfolgt durch das Umla­ge­ver­fah­ren. Die aktu­ell täti­gen Arbeit­neh­mer finan­zie­ren den Ruhe­stand der bereits pen­sio­nier­ten AHV-Bezü­ger. Die Bei­trags­pflicht beginnt für Erwerbs­tä­ti­ge am 1. Janu­ar des 18. Alters­jah­res. Bei­trags­pflich­tig sind auch Nicht­er­werbs­tä­ti­ge ab dem 1. Janu­ar ihres 21. Alters­jah­res bis zum Errei­chen des ordent­li­chen Ren­ten­al­ters. Zahlt der erwerbs­tä­ti­ge Ehe­gat­te Bei­trä­ge von min­des­tens der dop­pel­ten Höhe des Min­dest­bei­tra­ges, gel­ten die Bei­trä­ge eines nicht­er­werbs­tä­ti­gen Ehe­gat­ten als bezahlt. Feh­len­de Bei­trags­jah­re kön­nen zu einer Kür­zung der AHV- oder IV-Ren­te füh­ren.