1. SÄULE (AHV/IV/EL)
Staatliche Vorsorge
Die 1. Säule (Staatliche Vorsorge) dient der finanziellen Sicherung Ihres Existenzbedarfs im Alter, schützt Sie im Invaliditätsfall und sichert Ihre Hinterbliebenen im Todesfall mit dem Existenzminimum ab.
Die 1. Säule ist obligatorisch und umfasst:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen(EL)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Mutterschaftsversicherung (MUV)
- Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO)
Die Finanzierung erfolgt durch das Umlageverfahren. Die aktuell tätigen Arbeitnehmer finanzieren den Ruhestand der bereits pensionierten AHV-Bezüger. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar des 18. Altersjahres. Beitragspflichtig sind auch Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar ihres 21. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Zahlt der erwerbstätige Ehegatte Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages, gelten die Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten als bezahlt. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der AHV- oder IV-Rente führen.
